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SG Oldenburg, 24.01.2012 - S 22 SO 5/12 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein …
Auszug aus SG Oldenburg, 24.01.2012 - S 22 SO 5/12
Ein Rückforderungsanspruch gemäß § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Herausgabe des Geschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung gehört zum Vermögen, dessen Verwertung grundsätzlich zumutbar ist (BSG Urteil vom 19.01.2005 - B 11a/11 AL 215/04 B - offen gelassen im Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R - Randnummer 13, zitiert nach Juris). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus SG Oldenburg, 24.01.2012 - S 22 SO 5/12
Daher ist vorläufiger Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 79, 69, 74 mit weiteren Nachweisen). - BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 215/04 B
Auszug aus SG Oldenburg, 24.01.2012 - S 22 SO 5/12
Ein Rückforderungsanspruch gemäß § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Herausgabe des Geschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung gehört zum Vermögen, dessen Verwertung grundsätzlich zumutbar ist (BSG Urteil vom 19.01.2005 - B 11a/11 AL 215/04 B - offen gelassen im Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R - Randnummer 13, zitiert nach Juris).